Berufliche Vorsorge betrifft uns alle

Sicherheit im Alter. Schutz bei Krankheit. Unterstützung für Ihre Familie. Die berufliche Vorsorge ist ein tragender Pfeiler unseres sozialen Zusammenhalts.

Was für viele nach trockener Administration klingt, ist in Wahrheit ein Schutzschirm für uns alle. Die berufliche Vorsorge ist ein verlässlicher Partner durchs Leben – sie sichert Einkommen, sorgt für Stabilität und unterstützt im Ernstfall.

Ein System, das für alle da ist

 Ein Unfall, eine Krankheit oder das Rentenalter – wir alle sind irgendwann einmal in unseren Leben auf Unterstützung angewiesen. Die berufliche Vorsorge stellt sicher, dass unser Einkommen geschützt bleibt – für uns und unsere Familie.

Sie ist nicht nur ein Bestandteil der Arbeitswelt, sondern ein Teil unserer Lebensplanung.

Menschen in der Schweiz sind über die 2. Säule versichert
> 0 Millionen
sind in der Schweiz in der 2. Säule angelegt
> 0 Billion CHF

Diese Zahlen unterstreichen die zentrale Bedeutung der beruflichen Vorsorge für die finanzielle Absicherung in der Schweiz.

Das 3-Säulen-System der Schweiz (einfach erklärt)

Die soziale Sicherheit in der Schweiz basiert auf einem bewährten Drei-Säulen-Prinzip. Es sorgt dafür, dass Menschen bei Alter, Invalidität oder im Todesfall von Angehörigen finanziell abgesichert sind.

1. Säule – AHV/IV (staatliche Vorsorge)

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie die Invalidenversicherung bilden das Fundament der sozialen Sicherheit. Sie sollen das Existenzminimum decken. Die 1. Säule ist obligatorisch für alle und im Umlageverfahren finanziert. Neben den Abgaben der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden leistet auch die öffentliche Hand einen Beitrag an die Finanzierung der Ausgaben für die Altersrenten. Diese über Steuereinnahmen finanzierten Subventionen machen rund einen Viertel der Gesamteinnahmen der AHV aus. Neben den Einnahmen aus der Mehrwertsteuer und der Spielbankenabgabe leistet der Bund einen wesentlichen Beitrag.

2. Säule – Berufliche Vorsorge (BVG):

Sie ergänzt die Leistungen aus der 1. Säule, um den gewohnten Lebensstandard auch nach der Pensionierung aufrechterhalten zu können. Die 2. Säule ist im Kapitaldeckungsverfahren finanziert: Die Beiträge von den Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden werden nicht wie bei der AHV direkt weiterverwendet für die Zahlungen an die Rentenbezügern. Stattdessen werden die Gelder in Wertschriften, Immobilien etc. angelegt und erzielen damit einen Zins. Dadurch vermehrt sich das Altersguthaben der Versicherten über die Jahre hinweg beachtlich und das führt wiederum zu besseren Leistungen.

Die zweite Säule ist der Schlüssel zur nachhaltigen Vorsorge für Erwerbstätige – und damit tragende Stütze unseres Systems.

3. Säule – Private Vorsorge:

Diese ist freiwillig und erlaubt individuelle Ergänzungen zur ersten und zweiten Säule. Die gebundene Vorsorge (Säule 3a) bietet steuerliche Vorteile. Die freie Vorsorge (Säule 3b) ist flexibel, aber nicht steuerlich privilegiert. Die 3. Säule ist ebenfalls im Kapitaldeckungsverfahren organisiert. Weil sie aber freiwillig ist, zahlen die Arbeitgebenden hierbei nicht mit ein.

Ein System im Wandel

Unsere Gesellschaft steht vor grossen Veränderungen: Wir leben länger, arbeiten flexibler und haben unterschiedliche Erwerbsbiografien. Gleichzeitig steigen die Kosten und Erwartungen.

Damit das Vorsorgesystem zukunftsfähig bleibt, braucht es faire, unabhängige und tragfähige Modelle – wie sie heute schon von vielen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen umgesetzt werden.

Noch nie verbrachten Menschen so viele Jahre im Ruhestand wie heute.

No Data Found

1955

Machte das Erwerbsleben 37% und der Ruhestand rund 19% der Lebenszeit aus.

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2020

Machte das Erwerbsleben noch 26% und der Ruhestand ebenfalls 26% der Lebenszeit aus.

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Die drei Arten von Pensionskassen einfach erklärt

In der beruflichen Vorsorge gibt es drei gängige Arten respektive Organisationsformen: firmeneigene, Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen.

Unternehmenseigene Vorsorgeeinrichtungen

Grosse Unternehmen wie beispielsweise eine Migros oder UBS betreiben häufig eine eigene Pensionskasse – eine sogenannte unternehmenseigene Vorsorgeeinrichtung.

Obwohl Unternehmen und Pensionskasse rechtlich unabhängig sind, sind sie eng miteinander verbunden. Veränderungen im Unternehmen – etwa bei der Mitarbeitendenzahl – wirken sich direkt auf die Pensionskasse aus.

Sammeleinrichtungen

Für kleine und mittlere Unternehmen lohnt sich eine eigene Pensionskasse meist nicht. Sie schliessen sich deshalb einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen an. Bei der Sammeleinrichtung bildet jedes angeschlossene Unternehmen ein eigenes Vorsorgewerk mit eigener Rechnung.

Gemeinschaftseinrichtungen

Auch bei der Gemeinschaftseinrichtung schliessen sich mehrere Unternehmen zusammen.

Anders als bei Sammeleinrichtungen gibt es hier jedoch keine separaten Vorsorgewerke – alle Versicherten werden gemeinsam geführt. 

inter-pension als Stimme der kleinen und mittleren Unternehmen

inter-pension ist der unabhängige Fachverband der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der 2. Säule – und vertritt damit ein zentrales Element des Schweizer Vorsorgesystems. Als Verband bündeln wir die Interessen von über 50 Vorsorgeeinrichtungen mit über zwei Millionen Versicherten, insbesondere aus dem KMU-Umfeld.

Unsere Arbeit zielt darauf ab, faire, stabile und zukunftsfähige gesetzliche Rahmenbedingungen für die berufliche Vorsorge zu schaffen. Wir bringen fundiertes Fachwissen und die praktische Perspektive unserer Mitglieder aktiv in politische Entscheidungsprozesse ein – sei es durch Stellungnahmen, Vernehmlassungen oder den direkten Dialog mit Behörden und Parlament.

Gleichzeitig verstehen wir uns als Plattform für Austausch, Transparenz und Weiterentwicklung. Wir fördern den fachlichen Dialog unter Vorsorgeeinrichtungen, schaffen Vertrauen durch Offenheit und setzen uns konsequent für eine Vorsorge ein, die nachhaltig, solidarisch und generationengerecht funktioniert.

Häufige Fragen zur beruflichen Vorsorge, einfach erklärt

Das Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen: der staatlichen AHV, der beruflichen Vorsorge (BVG) und der freiwilligen privaten Vorsorge. Die zweite Säule – also die berufliche Vorsorge – ergänzt die AHV und wird gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert.

Die Abkürzung BVG bedeutet Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Das BVG bestimmt, wer im Rahmen der 

Sie sorgt dafür, dass Menschen und ihre Angehörigen im Ruhestand, beim Ableben oder bei Invalidität finanziell abgesichert sind. Sie entlastet gleichzeitig den Staat und stärkt die soziale Stabilität.

Die Zentralstelle 2. Säule des Sicherheitsfonds BVG ist die offizielle Anlaufstelle, um nach vergessenen oder kontaktlosen Vorsorgeguthaben zu suchen. Die Suche ist für Sie kostenlos. Für eine sichere und professionelle Suche nach vergessenen Vorsorgeguthaben genügt eine solche Anfrage bei der Zentralstelle – zusätzliche Anbieter sind nicht notwendig.

Die Höhe der Altersrente hängt stark vom angesparten Altersguthaben und dessen Verzinsung ab. Eine weitere wichtige Komponente ist der Umwandlungssatz. 

Auf Ihrem Vorsorgeausweis finden Sie eine Schätzung, wie hoch die Altersrente ausfallen könnte. Die Berechnung basiert auf einer Hochrechnung mit dem aktuell gültigen Zinssatz, dem zurzeit geltenden Umwandlungssatz und unter der Annahme, dass der Lohn gleichbleibt. Bei einer vorzeitigen Pensionierung wird der Umwandlungssatz entsprechend gekürzt und wenn man über das Rentenalter hinaus arbeitet erhöht.

Damit eine Pensionskasse die Rente berechnen kann, braucht sie einen sogenannten Umwandlungssatz. Dieser sagt aus, wie viel Rente man pro Jahr bekommt – gemessen am angesparten Alterskapital. Ein Umwandlungssatz von 6,8 % bedeutet zum Beispiel: Wer 100’000 Franken Altersguthaben hat, erhält pro Jahr 6’800 Franken Rente.

Wie hoch dieser Umwandlungssatz ist, hängt von mehreren Faktoren ab: dem Alter bei der Pensionierung, dem Geschlecht und dem Jahr, in dem man in Rente geht.

Viele Pensionskassen verwenden einen einheitlichen Umwandlungssatz für das gesamte Guthaben – egal ob es sich um den gesetzlich vorgeschriebenen Teil handelt (das sogenannte BVG-Obligatorium) oder um freiwillig zusätzlich angespartes Guthaben (Überobligatorium). In der Praxis ist das meist ein sogenannter Mischsatz.

Wenn jemand nur im gesetzlichen Bereich versichert ist, muss die Pensionskasse mindestens die gesetzlich garantierte Rente auszahlen. Sofern auch überobligatorisches Guthaben besteht, sind auch tiefere Sätze möglich.

Einige Pensionskassen – allerdings immer weniger – unterscheiden bei der Berechnung der Rente noch zwischen dem obligatorischen und dem überobligatorischen Guthaben. Dabei wenden sie für jeden Teil einen eigenen Umwandlungssatz an. Wichtig dabei: Auch in diesem Modell muss die gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung eingehalten werden.

inter-pension ist der Fachverband der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen der 2. Säule, welche sich primär um die Vorsorge von KMU kümmern. Wir setzen uns für faire Rahmenbedingungen und die Interessen von über zwei Millionen Versicherten ein.

Eine Liste aller Mitglieder finden Sie auf unserer Website unter: www.inter-pension.ch/mitglieder

Weil der Dialog für die Weiterentwicklung und Erhaltung unseres erfolgreichen Vorsorgesystems wichtig ist. Wir bündeln das Know-how, vertreten Anliegen gegenüber Politik und Verwaltung und fördern den fachlichen Austausch.

Um die zukünftige Rente aufzubessern, können zusätzliche Einkäufe in die Pensionskasse getätigt werden, jedoch nur bis zu einer gewissen Grenze.

Auf dem Vorsorgeausweis ist angegeben, wie hoch die mögliche Einkaufssumme ist. Diese Einkäufe können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Bitte beachten Sie, dass das Pensionskassenguthaben während drei Jahren nach einem Einkauf gesperrt ist für Barauszahlungen, wie zum Beispiel Vorbezüge für Wohneigentum oder Kapitalabfindungen bei Pensionierungen.

Pensionskassen müssen sich an gewisse gesetzliche Mindestregeln halten. Diese sind im sogenannten BVG (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge) festgelegt und werden auch BVG-Minimum oder BVG-Obligatorium genannt.

Zu diesen Vorgaben gehören zum Beispiel:
– ein Mindestlohn, ab dem man in der Pensionskasse versichert ist,
– Altersgutschriften,
– ein Lohnmaximum,
– und ein Umwandlungssatz, der bestimmt, wie viel Rente man aus dem angesparten Guthaben erhält.

Viele Pensionskassen gehen über diese Mindestleistungen hinaus – vorausgesetzt, ihr Reglement erlaubt das. So können zum Beispiel auch Löhne unterhalb der Eintrittsschwelle oder über dem gesetzlich festgelegten Maximum mitversichert werden. Alles, was über das gesetzlich vorgeschriebene Minimum hinausgeht, nennt man überobligatorische Leistungen.

Weil das Gesetz für diese zusätzlichen Leistungen weniger Vorgaben macht, dürfen Pensionskassen den obligatorischen und den überobligatorischen Teil unterschiedlich behandeln – zum Beispiel bei der Verzinsung oder bei der Rentenberechnung.

Wenn man in Rente geht, kann man sich einen Teil des angesparten Pensionskassen-Guthabens auf einmal als Kapital auszahlen lassen, anstatt es als monatliche Rente zu beziehen. Das Gesetz garantiert dabei mindestens einen Viertel des obligatorischen Guthabens.

Viele Pensionskassen sind jedoch grosszügiger und erlauben sogar einen Kapitalbezug von bis zu 100 % des gesamten Altersguthabens.

Wichtig: Jede Pensionskasse hat eigene Regeln, wie viel Kapital man beziehen darf und bis wann man den Antrag dafür stellen muss. Es lohnt sich deshalb, diese Vorgaben frühzeitig im Pensionskassenreglement nachzuschauen oder direkt bei der Kasse nachzufragen.

Vorsorge beginnt mit Verstehen

Informieren Sie sich. Hinterfragen Sie Ihre aktuelle Situation. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Vorsorgeeinrichtung. Denn wer sich heute mit dem Thema auseinandersetzt, hilft mit, unser Vorsorgesystem stark und solidarisch zu halten.

In unserer News-Sektion veröffentlichen wir regelmässigüber aktuelle Entwicklungen zur beruflichen Vorsorge in der Schweiz.

Penso Logo

Publikation: Kolumne in Penso

inter-pension Geschäftsführer, Nico Fiore, schreibt in seiner Kolumne im HR-Magazin Penso über die Entschädigungen von Stiftungsratsmitgliedern.

Logo HZ Insurance

Interview: HZ Insurance

inter-pension Geschäftsführer, Nico Fiore, setzt sich im Gespräch mit Andreas Minor von der HZ Insurance gegen eine höhere Besteuerung von Kapitalbezügen ein.

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Der erste Tag der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen

Ein gelungener Auftakt! Am ersten Tag der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen kamen Vertreter:innen aus Politik, Sozialpartnerschaft und Vorsorgebranche zusammen, um aktuelle Herausforderungen und Zukunftsperspektiven zu diskutieren. Mit spannenden Inputs, einem engagierten Podium und reger Vernetzung war der Anlass ein voller Erfolg.