Vertrauen, Transparenz und Unabhängigkeit

inter-pension vertritt die Interessen von unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der beruflichen Vorsorge. Unsere Mitglieder sind allein ihren Kunden verpflichtet – und keinen Aktionären.

Über uns

Für eine unabhängige berufliche Vorsorge

Unsere Mitglieder versichern rund 2 Millionen Personen. Das sind über 40% aller Versicherten in der beruflichen Vorsorge.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass sie sich auch in Zukunft auf ihre Pensionskasse verlassen können!

Mitglieder
0 +
Mitglieder-Vermögen
0 + Mia.
Versicherte
rund 0 Mio.

Wir engagieren uns für eine unabhängige berufliche Vorsorge, in der Beiträge und Erträge für eine attraktive berufliche Vorsorge verwendet werden.

Wir vertreten die Interessen unabhängiger Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in politischen Debatten zur beruflichen Vorsorge mit einer starken Stimme.

Wir sind der kompetente Ansprechpartner zu allen Themen rund um die berufliche Vorsorge für Politik, Medien, Arbeitgeber und unsere Mitglieder.

News

Neuigkeiten rund um die berufliche Vorsorge und unsere Tätigkeiten

1698835303331

Der Mindestzinssatz bleibt bei 1,25%

Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch im kommenden Jahr bei 1,25%.

LSC RTS Live

Live-Interview im RTS

Präsident, Laurent Schlaefli, erhält die Gelegenheit, im französischen Live-Interview beim RTS - Radio Télévision Suisse seine Sicht zur Abstimmung darzulegen.

1725607811299

inter-pension auf dem Podium der AXA Investment Managers

Am 3. September präsentierte AXA Investment Managers die Ergebnisse ihrer jährlichen Studie zur beruflichen Vorsorge. Im Anschluss diskutierten Experten, darunter Laurent Schlaefli, Präsident von inter-pension, Dr. Ralf Seiz, Lehrbeauftragter der Universität St. Gallen und Matthias Müller, Vizepräsident der FDP Kanton Zürich, über die Herausforderungen der 2. Säule.

Stellungnahmen

Unsere Positionen für eine unabhängige berufliche Vorsorge

​Mitteilung M-01/2024 - Leistungsverbesserungen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat mit ihrer Mitteilung M – 01 / 2024 ihre Auslegung von «Leistungsverbesserungen» gemäss Art. 46 BVV 2 geändert, indem sie neu jede Verzinsung der Altersguthaben, die höher ist als eine von der OAK selbst festgelegte Obergrenze, als Leistungsverbesserung taxiert. inter-pension hatte bereits den ersten Entwurf dieser Mitteilung massiv kritisiert. Auch zur heute nun definitiv verfassten Mitteilung steht unser Verband sehr kritisch gegenüber. Die Gründe im Einzelnen können aus der detaillierten Stellungnahme entnommen werden.

Anhörung zum Weisungsentwurf «Mindestanforderungen an die Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach Art. 61 BVG

Die Direktaufsichtsbehörden haben heute auf der Basis des geltenden Rechts unseres Erachtens genügend Möglichkeiten, ihren Auftrag umzusetzen (vgl. Art. 62 und Art. 62a BVG). Schliesslich möchten wir daran erinnern, dass der gesetzliche Auftrag an die Direktaufsichtsbehörden primär eine Rechtmässigkeitskontrolle beinhaltet. Die vorliegende Weisung ist jedoch nicht weit von einer Ermessenskontrolle durch die Aufsichtsbehörde entfernt, was bekanntlich nicht Teil des geltenden Systems ist.

Veranstaltungen

Die nächsten Veranstaltungen

as_Cosandey-Jerome-low-12117

Exposé: Wozu benötigt es eine Altersvorsorge?

6. November 2024
Aquatis Hotel, Rte de Berne 148, 1010 Lausanne

Jérôme Cosandey, Directeur romand und Forschungsleiter bei Avenir Suisse, stellt die Erkenntnisse ihrer neusten Studie vor und stellt sich für diesbezügliche Fragen zur Verfügung.