Vertrauen, Transparenz und Unabhängigkeit

inter-pension vertritt die Interessen von unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der beruflichen Vorsorge. Unsere Mitglieder sind allein ihren Kunden verpflichtet – und keinen Aktionären.

Über uns

Für eine unabhängige berufliche Vorsorge

Unsere Mitglieder versichern rund 2 Millionen Personen. Das sind über 40% aller Versicherten in der beruflichen Vorsorge.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass sie sich auch in Zukunft auf ihre Pensionskasse verlassen können!

Mitglieder
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Mitglieder-Vermögen
0 + Mia.
Versicherte
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Wir engagieren uns für eine unabhängige berufliche Vorsorge, in der Beiträge und Erträge für eine attraktive berufliche Vorsorge verwendet werden.

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Wir vertreten die Interessen unabhängiger Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in politischen Debatten zur beruflichen Vorsorge mit einer starken Stimme.

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Wir sind der kompetente Ansprechpartner zu allen Themen rund um die berufliche Vorsorge für Politik, Medien, Arbeitgeber und unsere Mitglieder.

News

Neuigkeiten rund um die berufliche Vorsorge und unsere Tätigkeiten

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Verhaltenskodex für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen

An der 20. Mitgliederversammlung von inter-pension wird der neue Verhaltenskodex für Mitglieder verabschiedet.

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Inter-pension feiert 20-jähriges Jubiläum mit neuem Logo

Anlässlich unseres 20. Jubiläums freuen wir uns, die Umgestaltung unseres Unternehmens-Logos bekanntzugeben.

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Veränderungen im Vorstand von inter-pension: Abschied und Neuwahl

Wir verabschieden nach 12 Jahren Michael Bolt und dürfen Marlène Rast im Vorstand willkommen heissen.

Stellungnahmen

Unsere Positionen für eine unabhängige berufliche Vorsorge

Vernehmlassung «Teilrevision der Radio und Fernsehverordnung»

Da es sich bei Vorsorgeeinrichtungen nicht um gewinnorientierte Unternehmen handelt, sondern um Einrichtungen des schweizerischen Sozialversicherungssystems und um eine Doppelbesteuerung der Privatpersonen zu vermeiden, fordert
​inter-pension die Befreiung der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge von der RTVG-Abgabe.

Anhörung vom 5.12.2023 zum Mitteilungsentwurf «Übertragung von Vorsorgeguthaben von einer Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung»

Bei der Übertragung von Vorsorgeguthaben von einer Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung handelt es sich u. E. we­der um einen Freizügigkeitsfall noch um einen Teilliquidationstatbestand. Folglich ist der Transfer von bereits bestehenden Guthaben auf eine 1-Lösung unter dem derzeit geltenden Recht unzulässig.

Unserer Ansicht nach wäre es eine Kompetenzüberschreitung seitens der OAK BV, eine solche Gesetzes- bzw. Verordnungslücke auf eigene Faust zu schliessen. Aus Gründen der Rechtssicherheit beantragen wir daher auf die vorgesehene Mitteilung zu verzichten.

Veranstaltungen

Die nächsten Veranstaltungen

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ERFA-Lunch Bern

19. September 2024
Sorell Hotel Ador, Laupenstrasse 15, 3001 Bern

Wiederkehrender Erfahrungsaustausch mit anschliessendem Mittagessen exklusiv nur für unsere Mitglieder.

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ERFA-Lunch Lausanne

18. September 2024
Alpha by Fassbind, Rue du Petit-Chêne 34, 1003 Lausanne

Wiederkehrender Erfahrungsaustausch mit anschliessendem Mittagessen exklusiv nur für unsere Mitglieder.