Vertrauen, Transparenz und Unabhängigkeit

inter-pension vertritt die Interessen von unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der beruflichen Vorsorge. Unsere Mitglieder sind allein ihren Kunden verpflichtet – und keinen Aktionären.

Über uns

Für eine unabhängige berufliche Vorsorge

Unsere Mitglieder versichern rund 2 Millionen Personen. Das sind über 40% aller Versicherten in der beruflichen Vorsorge.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass sie sich auch in Zukunft auf ihre Pensionskasse verlassen können!

Mitglieder
0 +
Mitglieder-Vermögen
0 + Mia.
Versicherte
rund 0 Mio.
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Wir engagieren uns für eine unabhängige berufliche Vorsorge, in der Beiträge und Erträge für eine attraktive berufliche Vorsorge verwendet werden.

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Wir vertreten die Interessen unabhängiger Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in politischen Debatten zur beruflichen Vorsorge mit einer starken Stimme.

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Wir sind der kompetente Ansprechpartner zu allen Themen rund um die berufliche Vorsorge für Politik, Medien, Arbeitgeber und unsere Mitglieder.

News

Neuigkeiten rund um die berufliche Vorsorge und unsere Tätigkeiten

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Altersvorsorge neu denken

Am jährliche Anlass in der Westschweiz von inter-pension stellte die Avenir Suisse ihre neuste Studie zur Altersvorsorge vor.

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Der Mindestzinssatz bleibt bei 1,25%

Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch im kommenden Jahr bei 1,25%.

LSC RTS Live

Live-Interview im RTS

Präsident, Laurent Schlaefli, erhält die Gelegenheit, im französischen Live-Interview beim RTS - Radio Télévision Suisse seine Sicht zur Abstimmung darzulegen.

Stellungnahmen

Unsere Positionen für eine unabhängige berufliche Vorsorge

Anhörung zum Weisungsentwurf "Anforderungen für die Übertragung von Vorsorgeguthaben und von kollektiven Mitteln von einer Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung"

Die Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge OAK BV veröffentlichte im Oktober 2024 ihren Entwurf für eine Weisung mit dem Ziel die derzeit verschiedenen Vorgehensweisen bei der Übertragung von Vorsorgeguthaben von einer Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung zu harmonisieren.

​Mitteilung M-01/2024 - Leistungsverbesserungen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat mit ihrer Mitteilung M – 01 / 2024 ihre Auslegung von «Leistungsverbesserungen» gemäss Art. 46 BVV 2 geändert, indem sie neu jede Verzinsung der Altersguthaben, die höher ist als eine von der OAK selbst festgelegte Obergrenze, als Leistungsverbesserung taxiert. inter-pension hatte bereits den ersten Entwurf dieser Mitteilung massiv kritisiert. Auch zur heute nun definitiv verfassten Mitteilung steht unser Verband sehr kritisch gegenüber. Die Gründe im Einzelnen können aus der detaillierten Stellungnahme entnommen werden.

Veranstaltungen

Die nächsten Veranstaltungen

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