Vertrauen, Transparenz und Unabhängigkeit

inter-pension vertritt die Interessen von unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der beruflichen Vorsorge. Unsere Mitglieder sind allein ihren Kunden verpflichtet – und keinen Aktionären.

Über uns

Für eine unabhängige berufliche Vorsorge

Unsere Mitglieder versichern rund 2 Millionen Personen. Das sind über 40% aller Versicherten in der beruflichen Vorsorge.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass sie sich auch in Zukunft auf ihre Pensionskasse verlassen können!

Mitglieder
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Mitglieder-Vermögen
0 + Mia.
Versicherte
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Wir engagieren uns für eine unabhängige berufliche Vorsorge, in der Beiträge und Erträge für eine attraktive berufliche Vorsorge verwendet werden.

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Wir vertreten die Interessen unabhängiger Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in politischen Debatten zur beruflichen Vorsorge mit einer starken Stimme.

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Wir sind der kompetente Ansprechpartner zu allen Themen rund um die berufliche Vorsorge für Politik, Medien, Arbeitgeber und unsere Mitglieder.

News

Neuigkeiten rund um die berufliche Vorsorge und unsere Tätigkeiten

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Neue Pensionskassenstatistik ist jetzt verfügbar

Das Bundesamt für Statistik BFS hat kurz vor Weihnachten die Pensionskassenstatistik mit Kennzahlen zu den Jahren 2021 - 2023 veröffentlicht.

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Altersvorsorge neu denken

Am jährliche Anlass in der Westschweiz von inter-pension stellte die Avenir Suisse ihre neuste Studie zur Altersvorsorge vor.

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Der Mindestzinssatz bleibt bei 1,25%

Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch im kommenden Jahr bei 1,25%.

Stellungnahmen

Unsere Positionen für eine unabhängige berufliche Vorsorge

Anhörung zum Weisungsentwurf «Mindestanforderungen für Rechtsgeschäfte der Vorsorgeeinrichtung mit nahestehenden Personen»

Die Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge OAK BV veröffentlichte im November 2024 ihren Entwurf für eine Weisung für die Spezifizierung und den Umgang mit Rechtsgeschäften mit nahestehenden Personen insbesondere im wirtschaftlichen Sinne.

Vernehmlassung zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes zum Schutz von Altersguthaben bei einem Austritt aus einem 1e-Plan

Arbeitnehmende, die in der 2. Säule in einem 1e-Vorsorgeplan mit wählbarem Anlagerisiko versichert sind, sollen ihr Vorsorgeguthaben bei einem Stellenwechsel vorübergehend auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen können. Dies gilt, wenn das Guthaben andernfalls in eine Vorsorgeeinrichtung eingebracht werden müsste, die keine Wahl der Anlagestrategie zulässt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 die dafür nötige Änderung des Freizügigkeitsgesetzes bis zum 30. Januar 2025 in die Vernehmlassung gegeben.

Veranstaltungen

Die nächsten Veranstaltungen

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Tag der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen

9. Mai 2025
Kongresszentrum Kreuz, Zeughausgasse 41, 3011 Bern

Öffentliches Vormittagsevent mit Stehlunch. Im Anschluss wird noch exklusiv für die Mitglieder die Mitgliederversammlung abgehalten.

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ERFA-Lunch Bern

20. März 2025
vatter Business Center, Bärenplatz 2, 3011 Bern

Wiederkehrender Erfahrungsaustausch mit anschliessendem Mittagessen exklusiv nur für unsere Mitglieder.