15. Mai 2024

BVG-Re­form: Dar­um geht’s

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat entschieden, dass die Schweizer Bevölkerung am 22. September 2024 über die Reform der beruflichen Vorsorge befinden darf. Um ihre Mitglieder bei dieser Aufgabe zu unterstützen, haben die drei Verbände ASIP, inter-pension und SVV ein gemeinsames Factsheet erarbeitet.

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat entschieden, dass die Schweizer Bevölkerung am 22. September 2024 über die Reform der beruflichen Vorsorge befinden darf. Die eidgenössischen Räte hatten die Vorlage nach langem Ringen im März 2023 verabschiedet, dagegen wurde das Referendum ergriffen.

Mit dem nun feststehenden Abstimmungstermin ist zu erwarten, dass das Interesse der breiten Bevölkerung an der zweiten Säule ansteigt und insbesondere von Seiten der Versicherten ein Bedarf nach Informationen besteht. Konkret dürften Schweizer Vorsorgeeinrichtungen vermehrt mit Fragen nach den Inhalten und den konkreten Auswirkungen der Reform konfrontiert werden. Um ihre Mitglieder bei dieser Aufgabe zu unterstützen, haben die drei Verbände ASIP, inter-pension und SVV ein gemeinsames Factsheet erarbeitet.

Als wichtigste Fachverbände der beruflichen Vorsorge in der Schweiz vertreten die drei Organisationen gemeinsam mehr als 90% der Versicherten in der zweiten Säule. Das Factsheet ist bewusst neutral (ohne Abstimmungsempfehlung) gehalten und beschränkt sich auf eine grundlegende Darstellung der Reforminhalte, ohne auf die spezifischen Auswirkungen auf eine einzelne Vorsorgeeinrichtung einzugehen. Es liegt in den drei Sprachen Deutsch, Französisch sowie Italienisch vor und darf sowohl intern als auch für eine Information an die Versicherten verwendet werden. Bei Rückfragen stehen die drei Fachverbände gerne zur Verfügung.

 

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