9. Oktober 2024

Der Mindestzinssatz bleibt bei 1,25%

Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch im kommenden Jahr bei 1,25%.

Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.
An seiner Sitzung vom 9. Oktober 2024 ist der Bundesrat darüber informiert worden, dass eine Überprüfung des Satzes in diesem Jahr nicht notwendig ist. Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt somit im kommenden Jahr bei 1,25%.

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Der Mindestzinssatz bleibt bei 1,25%

Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch im kommenden Jahr bei 1,25%.

LSC RTS Live

Live-Interview im RTS

Präsident, Laurent Schlaefli, erhält die Gelegenheit, im französischen Live-Interview beim RTS - Radio Télévision Suisse seine Sicht zur Abstimmung darzulegen.

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inter-pension auf dem Podium der AXA Investment Managers

Am 3. September präsentierte AXA Investment Managers die Ergebnisse ihrer jährlichen Studie zur beruflichen Vorsorge. Im Anschluss diskutierten Experten, darunter Laurent Schlaefli, Präsident von inter-pension, Dr. Ralf Seiz, Lehrbeauftragter der Universität St. Gallen und Matthias Müller, Vizepräsident der FDP Kanton Zürich, über die Herausforderungen der 2. Säule.