Der Mindestzinssatz bleibt bei 1,25%
Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch im kommenden Jahr bei 1,25%.
Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.
An seiner Sitzung vom 9. Oktober 2024 ist der Bundesrat darüber informiert worden, dass eine Überprüfung des Satzes in diesem Jahr nicht notwendig ist. Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt somit im kommenden Jahr bei 1,25%.
Altersvorsorge neu denken
Am jährliche Anlass in der Westschweiz von inter-pension stellte die Avenir Suisse ihre neuste Studie zur Altersvorsorge vor.
Der Mindestzinssatz bleibt bei 1,25%
Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch im kommenden Jahr bei 1,25%.
Live-Interview im RTS
Präsident, Laurent Schlaefli, erhält die Gelegenheit, im französischen Live-Interview beim RTS - Radio Télévision Suisse seine Sicht zur Abstimmung darzulegen.