Der Mindestzinssatz bleibt bei 1,25%
Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch im kommenden Jahr bei 1,25%.
Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.
An seiner Sitzung vom 9. Oktober 2024 ist der Bundesrat darüber informiert worden, dass eine Überprüfung des Satzes in diesem Jahr nicht notwendig ist. Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt somit im kommenden Jahr bei 1,25%.

Roundtable zur Zukunft der beruflichen Vorsorge
inter-pension durfte in einem Gespräch mit Mitarbeitenden des Eidgenössischen Departements des Innern und Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider über die Zukunft des BVG sprechen.

Positive Signale aus dem Parlament
Der Ständerat lehnt Motion zur Kostentransparenz ab und die Diskussion über die Streichung von Artikel 46 BVV2 geht dank des Nationalrats in die nächste Runde.

Neue Pensionskassenstatistik ist jetzt verfügbar
Das Bundesamt für Statistik BFS hat kurz vor Weihnachten die Pensionskassenstatistik mit Kennzahlen zu den Jahren 2021 - 2023 veröffentlicht.