Vorstösse
Vorstösse sind parlamentarische Instrumente, mit denen Ratsmitglieder, Fraktionen und Kommissionen Massnahmen, neue rechtliche Bestimmungen sowie Auskünfte oder Berichte verlangen können. Adressat der Vorstösse ist in der Regel der Bundesrat. Vorstösse, die sich direkt mit der beruflichen Vorsorge befassen, werden hier aufgeführt und mit Kommentaren seitens inter-pension versehen.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Vorstossarten können hier nachgelesen werden: www.parlament.ch
Parlamentarische Initiative: BVG-Altersgutschriften. Nur noch zwei statt vier Gutschriftensätze
Die SGK-N möchte eine Vorlage ausarbeiten, um bei den Altersgutschriften in Prozent des koordinierten Lohnes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) die aktuellen vier Gutschriftensätze (7%, 10%, 15%, 18%) auf zwei Gutschriftensätze zu reduzieren und damit den Anreiz für Arbeitgeber zu erhöhen, verstärkt ältere Arbeitnehmer einzustellen.
Haltung inter-pension:
inter-pension steht einer isolierten Anpassung der BVG-Beitragssätze kritisch gegenüber. Schon heute erlaubt das System eine differenzierte und bedarfsgerechte Ausgestaltung durch die Vorsorgeeinrichtungen. Eine Anpassung bringt somit kaum Mehrwert und verursacht nur Kosten.
Parlamentarische Initiative: BVG-Alterssparen ab dem 1. Januar nach dem 19. Geburtstag
Die SGK-N möchte eine Vorlage ausarbeiten, um das Startalter für die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) für das Alterssparen neu auf den 1. Januar nach dem 19. Geburtstag festzusetzen.
Haltung inter-pension:
Die zunehmende Anzahl an unkoordinierten Vorstössen für selektive Anpassungen am BVG sind allesamt abzulehnen. Ohne eine entsprechende Orchestrierung läuft man Gefahr, dass ein Flickwerk entsteht und damit womöglich neue Problemfelder entstehen.
Parlamentarische Initiative: Vorsorgemöglichkeiten für Selbständige stärken
Artikel 44 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) soll dahingehend angepasst werden, dass Selbständigerwerbende bei der Wahl der Pensionskasse mehr Spielraum bekommen sollen.
Haltung inter-pension:
Motion: Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge bei Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter verbessern
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen in der beruflichen Vorsorge dahingehend anzupassen, dass versicherte Personen bei Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus:
- ihre Vorsorge weiterführen, solange keine gegenteilige Meldung erfolgt und sofern die Vorsorgeeinrichtung dies in ihrem Reglement vorsieht;
- bei einem Wechsel der Vorsorgeeinrichtung ihre Austrittsleistung beanspruchen können;
- ihre Vorsorge bei Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter weiterführen können, sofern die Vorsorgeeinrichtung dies in ihrem Reglement vorsieht.
- nach Eintritt des Vorsorgefalls und Anspruch auf Altersleistungen wieder in die gleiche Stellung eintreten können wie vor dem Eintritt des Vorsorgefalls, sofern die Vorsorgeeinrichtung dies in ihrem Reglement vorsieht.
Haltung inter-pension:
Die gestellten Forderungen zielen darauf ab, die weitergehende Vorsorge ausserhalb des gesetzlichen Minimums flexibler auszugestalten, setzt positive Anreize für Fortsetzung der Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus und überlasst es den Vorsorgeeinrichtungen, ob sie dies letztlich auch anbieten möchten oder nicht.
Motion: Reduktion des maximal versicherbaren BVG-Lohnes und des damit verbundenen Steuerfreibetrags
Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) dahingehend zu ändern, dass der nach dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung versicherbare Lohn der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. das versicherbare Einkommen der Selbständigerwerbenden in Artikel 79c auf den fünffachen oberen Grenzbetrag gemäss Artikel 8 Absatz 1 beschränkt wird.
Haltung inter-pension:
inter-pension sieht in der vorgeschlagenen Änderung einen unnötigen Eingriff in das Überobligatorium. Aus liberaler Sicht besteht kein Bedarf für eine gesetzliche Begrenzung, da es den Vorsorgeeinrichtungen bereits heute freisteht, eine tiefere Obergrenze reglementarisch festzulegen. Es stellt sich daher die grundsätzliche Frage, ob hier tatsächlich ein Handlungsbedarf vorliegt.
Motion: PK-Flatrate: Keine Altersdiskriminierung dank einheitlichen BVG-Beitragssätzen
Der Bundesrat wird beauftragt, die Beiträge an die berufliche Vorsorge mit einem einheitlichen Beitragssatz auszugestalten und die Altersgrenze für die Beitragspflicht der Altersrente auf 20 Jahre herabzusetzen.
Haltung inter-pension:
inter-pension begrüsst zwar eine Senkung der Altersgrenze für den Sparbeginn auf 20 Jahre, steht aber einer Vereinheitlichung der BVG-Beiträge kritisch gegenüber. Schon heute erlaubt das System eine differenzierte und bedarfsgerechte Ausgestaltung durch die Vorsorgeeinrichtungen. Ein einheitlicher Beitragssatz würde diese bewährte Flexibilität unnötig einschränken.