Stellungnahmen
Anhörung zum Weisungsentwurf «Mindestanforderungen für Rechtsgeschäfte der Vorsorgeeinrichtung mit nahestehenden Personen»
Die Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge OAK BV veröffentlichte im November 2024 ihren Entwurf für eine Weisung für die Spezifizierung und den Umgang mit Rechtsgeschäften mit nahestehenden Personen insbesondere im wirtschaftlichen Sinne.
Vernehmlassung zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes zum Schutz von Altersguthaben bei einem Austritt aus einem 1e-Plan
Arbeitnehmende, die in der 2. Säule in einem 1e-Vorsorgeplan mit wählbarem Anlagerisiko versichert sind, sollen ihr Vorsorgeguthaben bei einem Stellenwechsel vorübergehend auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen können. Dies gilt, wenn das Guthaben andernfalls in eine Vorsorgeeinrichtung eingebracht werden müsste, die keine Wahl der Anlagestrategie zulässt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 die dafür nötige Änderung des Freizügigkeitsgesetzes bis zum 30. Januar 2025 in die Vernehmlassung gegeben.
Anhörung zum Weisungsentwurf "Anforderungen für die Übertragung von Vorsorgeguthaben und von kollektiven Mitteln von einer Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung"
Die Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge OAK BV veröffentlichte im Oktober 2024 ihren Entwurf für eine Weisung mit dem Ziel die derzeit verschiedenen Vorgehensweisen bei der Übertragung von Vorsorgeguthaben von einer Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung zu harmonisieren.
Mitteilung M-01/2024 - Leistungsverbesserungen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat mit ihrer Mitteilung M – 01 / 2024 ihre Auslegung von «Leistungsverbesserungen» gemäss Art. 46 BVV 2 geändert, indem sie neu jede Verzinsung der Altersguthaben, die höher ist als eine von der OAK selbst festgelegte Obergrenze, als Leistungsverbesserung taxiert. inter-pension hatte bereits den ersten Entwurf dieser Mitteilung massiv kritisiert. Auch zur heute nun definitiv verfassten Mitteilung steht unser Verband sehr kritisch gegenüber. Die Gründe im Einzelnen können aus der detaillierten Stellungnahme entnommen werden.
Anhörung zum Weisungsentwurf «Mindestanforderungen an die Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach Art. 61 BVG
Die Direktaufsichtsbehörden haben heute auf der Basis des geltenden Rechts unseres Erachtens genügend Möglichkeiten, ihren Auftrag umzusetzen (vgl. Art. 62 und Art. 62a BVG). Schliesslich möchten wir daran erinnern, dass der gesetzliche Auftrag an die Direktaufsichtsbehörden primär eine Rechtmässigkeitskontrolle beinhaltet. Die vorliegende Weisung ist jedoch nicht weit von einer Ermessenskontrolle durch die Aufsichtsbehörde entfernt, was bekanntlich nicht Teil des geltenden Systems ist.
Vernehmlassung «Teilrevision der Radio und Fernsehverordnung»
Da es sich bei Vorsorgeeinrichtungen nicht um gewinnorientierte Unternehmen handelt, sondern um Einrichtungen des schweizerischen Sozialversicherungssystems und um eine Doppelbesteuerung der Privatpersonen zu vermeiden, fordert
inter-pension die Befreiung der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge von der RTVG-Abgabe.