Stellungnahmen

Anhörung zum Weisungsentwurf "Anforderungen für die Übertragung von Vorsorgeguthaben und von kollektiven Mitteln von einer Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung"

Die Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge OAK BV veröffentlichte im Oktober 2024 ihren Entwurf für eine Weisung mit dem Ziel die derzeit verschiedenen Vorgehensweisen bei der Übertragung von Vorsorgeguthaben von einer Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung zu harmonisieren.

​Mitteilung M-01/2024 - Leistungsverbesserungen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat mit ihrer Mitteilung M – 01 / 2024 ihre Auslegung von «Leistungsverbesserungen» gemäss Art. 46 BVV 2 geändert, indem sie neu jede Verzinsung der Altersguthaben, die höher ist als eine von der OAK selbst festgelegte Obergrenze, als Leistungsverbesserung taxiert. inter-pension hatte bereits den ersten Entwurf dieser Mitteilung massiv kritisiert. Auch zur heute nun definitiv verfassten Mitteilung steht unser Verband sehr kritisch gegenüber. Die Gründe im Einzelnen können aus der detaillierten Stellungnahme entnommen werden.

Anhörung zum Weisungsentwurf «Mindestanforderungen an die Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach Art. 61 BVG

Die Direktaufsichtsbehörden haben heute auf der Basis des geltenden Rechts unseres Erachtens genügend Möglichkeiten, ihren Auftrag umzusetzen (vgl. Art. 62 und Art. 62a BVG). Schliesslich möchten wir daran erinnern, dass der gesetzliche Auftrag an die Direktaufsichtsbehörden primär eine Rechtmässigkeitskontrolle beinhaltet. Die vorliegende Weisung ist jedoch nicht weit von einer Ermessenskontrolle durch die Aufsichtsbehörde entfernt, was bekanntlich nicht Teil des geltenden Systems ist.

Vernehmlassung «Teilrevision der Radio und Fernsehverordnung»

Da es sich bei Vorsorgeeinrichtungen nicht um gewinnorientierte Unternehmen handelt, sondern um Einrichtungen des schweizerischen Sozialversicherungssystems und um eine Doppelbesteuerung der Privatpersonen zu vermeiden, fordert
​inter-pension die Befreiung der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge von der RTVG-Abgabe.

Anhörung vom 5.12.2023 zum Mitteilungsentwurf «Übertragung von Vorsorgeguthaben von einer Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung»

Bei der Übertragung von Vorsorgeguthaben von einer Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung handelt es sich u. E. we­der um einen Freizügigkeitsfall noch um einen Teilliquidationstatbestand. Folglich ist der Transfer von bereits bestehenden Guthaben auf eine 1-Lösung unter dem derzeit geltenden Recht unzulässig.

Unserer Ansicht nach wäre es eine Kompetenzüberschreitung seitens der OAK BV, eine solche Gesetzes- bzw. Verordnungslücke auf eigene Faust zu schliessen. Aus Gründen der Rechtssicherheit beantragen wir daher auf die vorgesehene Mitteilung zu verzichten.

Vernehmlassung 18.12.2023 Zusammenlegung der BVG- und Stiftungsaufsichtsregionen BVS und OSTA​

Wir begrüssen die Zusammenlegung der beiden Aufsichtsregionen zu einer zeitgemässen und risikoorientierten Anstalt und gehen davon aus, dass durch die Effizienzsteigerung und damit nutzbaren Synergien innerhalb der neuen Anstalt eine wesentliche Reduktion der Gebühren für die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen sowie übrigen Vorsorgeeinrichtungen gegenüber dem heutigen
System resultiert. Allerdings sehen wir Präzisierungsbedarf bezüglich folgender Punkte:

  • Kostendeckende Aufsicht pro Modell der Vorsorgeeinrichtungen (SGE, übrige Vorsorgeeinrichtungen);
  • Verbot der Quersubventionierung zwischen SGE, übrigen Vorsorgeeinrichtungen und klassischen Stiftungen;
  • Degressiv ausgestaltete Gebührenskala mit einem Minimal- und Maximalbetrag.