Vorstösse

Vorstösse sind parlamentarische Instrumente, mit denen Ratsmitglieder, Fraktionen und Kommissionen Massnahmen, neue rechtliche Bestimmungen sowie Auskünfte oder Berichte verlangen können. Adressat der Vorstösse ist in der Regel der Bundesrat. Vorstösse, die sich direkt mit der beruflichen Vorsorge befassen, werden hier aufgeführt und mit Kommentaren seitens inter-pension versehen.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Vorstossarten können hier nachgelesen werden: www.parlament.ch

25. September 2025

Motion: Reduktion des maximal versicherbaren BVG-Lohnes und des damit verbundenen Steuerfreibetrags

Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) dahingehend zu ändern, dass der nach dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung versicherbare Lohn der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. das versicherbare Einkommen der Selbständigerwerbenden in Artikel 79c auf den fünffachen oberen Grenzbetrag gemäss Artikel 8 Absatz 1 beschränkt wird.

Haltung inter-pension:

Nicht befürwortet
Begründung / Kommentar:

inter-pension sieht in der vorgeschlagenen Änderung einen unnötigen Eingriff in das Überobligatorium. Aus liberaler Sicht besteht kein Bedarf für eine gesetzliche Begrenzung, da es den Vorsorgeeinrichtungen bereits heute freisteht, eine tiefere Obergrenze reglementarisch festzulegen. Es stellt sich daher die grundsätzliche Frage, ob hier tatsächlich ein Handlungsbedarf vorliegt.

25. September 2025

Motion: PK-Flatrate: Keine Altersdiskriminierung dank einheitlichen BVG-Beitragssätzen

Der Bundesrat wird beauftragt, die Beiträge an die berufliche Vorsorge mit einem einheitlichen Beitragssatz auszugestalten und die Altersgrenze für die Beitragspflicht der Altersrente auf 20 Jahre herabzusetzen.

Haltung inter-pension:

Nicht befürwortet
Begründung / Kommentar:

inter-pension begrüsst zwar eine Senkung der Altersgrenze für den Sparbeginn auf 20 Jahre, steht aber einer Vereinheitlichung der BVG-Beiträge kritisch gegenüber. Schon heute erlaubt das System eine differenzierte und bedarfsgerechte Ausgestaltung durch die Vorsorgeeinrichtungen. Ein einheitlicher Beitragssatz würde diese bewährte Flexibilität unnötig einschränken.

21. März 2025

Motion: Gleichstellung aller Kinder in der Begünstigtenordnung der beruflichen Vorsorge

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vorzulegen, die in der Begünstigtenordnung nach Art. 20a BVG eine Gleichstellung aller Kinder der verstorbenen versicherten Person vorsieht.

Die Änderung soll in der weitergehenden beruflichen Vorsorge die Differenzierung zwischen (obligatorisch) rentenberechtigten Kindern und übrigen Kindern aufheben und für die Ansprüche auf ein Todesfallkapital alle Kinder auf derselben Stufe einordnen. So können Pensionskassen im Rahmen des Überobligatoriums – neben den obligatorischen Rentenleistungen an waisenberechtigte Kinder gem. Art. 20 in Verbindung mit Art. 22 BVG respektive zusätzlich zu diesen – allfällige überobligatorische Todesfallkapitalien gleichmässig an alle Kinder der verstorbenen versicherten Person ausrichten.

Haltung inter-pension:

Befürwortet
21. März 2025

Parlamentarische Initiative: Freizügigkeitsgesetz. Administrative Entlastung

Freizügigkeitsgesetz vom 17. Dezember 1993 (SR 831.42), Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben c (neu): Versicherte können die Barauszahlung der Austrittsleistung verlangen, wenn:

Die Austrittsleistung weniger als 2000 Franken beträgt und sie nicht innert drei Monaten nach Beendigung des letzten Vorsorgeverhältnisses wieder in eine Vorsorgeeinrichtung eingetreten sind.

Haltung inter-pension:

Neutral
10. Dezember 2024

Motion: Die berufliche Vorsorge der jungen Arbeitnehmenden verbessern

Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) zu ändern, um die berufliche Vorsorge der jungen Arbeitnehmenden zu verbessern; insbesondere soll Artikel 60a Absatz 2 BVV 2 wie folgt angepasst werden:
Der Höchstbetrag der Einkaufssumme reduziert sich um ein Guthaben in der Säule 3a, soweit es die aufgezinste Summe der jährlichen gemäss Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen vom Einkommen höchstens abziehbaren Beiträge ab vollendetem 18. Altersjahr der versicherten Person übersteigt. Bei der Aufzinsung kommen die jeweils gültigen BVG-Mindestzinssätze zur Anwendung.

Haltung inter-pension:

Neutral
27. September 2024

Motion: Dem Kaufkraftverlust der Renten in der 2. Säule entgegenwirken

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Renten aus der Beruflichen Vorsorge (BVG) regelmässig der Teuerung angepasst werden.

Haltung inter-pension:

Nicht befürwortet
Begründung / Kommentar:

Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung entscheidet heute bereits jährlich unter Würdigung der finanziellen Lage darüber, ob und in welchem Ausmass die Renten an die Preisentwicklung angepasst werden. Diese Vorgehensweise stärkt die finanzielle Sicherheit. Ein automatischer Anpassungsmechanismus könnte die finanzielle Stabilität der beruflichen Vorsorge gefährden.