Vorstösse
Vorstösse sind parlamentarische Instrumente, mit denen Ratsmitglieder, Fraktionen und Kommissionen Massnahmen, neue rechtliche Bestimmungen sowie Auskünfte oder Berichte verlangen können. Adressat der Vorstösse ist in der Regel der Bundesrat. Vorstösse, die sich direkt mit der beruflichen Vorsorge befassen, werden hier aufgeführt und mit Kommentaren seitens inter-pension versehen.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Vorstossarten können hier nachgelesen werden: www.parlament.ch
Motion: Gleichstellung aller Kinder in der Begünstigtenordnung der beruflichen Vorsorge
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vorzulegen, die in der Begünstigtenordnung nach Art. 20a BVG eine Gleichstellung aller Kinder der verstorbenen versicherten Person vorsieht.
Die Änderung soll in der weitergehenden beruflichen Vorsorge die Differenzierung zwischen (obligatorisch) rentenberechtigten Kindern und übrigen Kindern aufheben und für die Ansprüche auf ein Todesfallkapital alle Kinder auf derselben Stufe einordnen. So können Pensionskassen im Rahmen des Überobligatoriums – neben den obligatorischen Rentenleistungen an waisenberechtigte Kinder gem. Art. 20 in Verbindung mit Art. 22 BVG respektive zusätzlich zu diesen – allfällige überobligatorische Todesfallkapitalien gleichmässig an alle Kinder der verstorbenen versicherten Person ausrichten.
Haltung inter-pension:
Parlamentarische Initiative: Freizügigkeitsgesetz. Administrative Entlastung
Freizügigkeitsgesetz vom 17. Dezember 1993 (SR 831.42), Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben c (neu): Versicherte können die Barauszahlung der Austrittsleistung verlangen, wenn:
Die Austrittsleistung weniger als 2000 Franken beträgt und sie nicht innert drei Monaten nach Beendigung des letzten Vorsorgeverhältnisses wieder in eine Vorsorgeeinrichtung eingetreten sind.
Haltung inter-pension:
Motion: Standardisierten Zugang zu persönlichen Vorsorgedaten ermöglichen
Der Bundesrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Anbieter aller drei Vorsorgesäulen Ihren Versicherten einen sicheren digitalen Zugang zu ihren Vorsorgedaten mittels interoperabler und standardisierter Schnittstellen anbieten, damit diese Daten elektronisch durch die Versicherten ausgelesen und verarbeitet werden oder mit deren Einverständnis Drittanbietern standardisiert zur Verfügung gestellt werden können.
Da es sich um besonders schützenswerte Personendaten handelt, muss dem Datenschutz bei den technischen und organisatorischen Massnahmen Rechnung getragen und sichergestellt werden.
Die Standardisierung soll in der ersten Säule aufgrund ihrer Ausgestaltung durch den Bund vorgegeben und durch die Ausgleichskassen umgesetzt werden. In der 2. und 3. Säule soll die Aufgabe zuständigkeitshalber den privaten Trägern übergeben werden. Können diese sich nicht auf Standards einigen, hat der Bundesrat diese subsidiär festzulegen.
Zur Einführung und Umsetzung sollen grosszügige Einführungsfristen definiert werden, die für die drei Säulen nach Massgabe der unterschiedlichen Ausgangslage, auch unterschiedlich sein können.
Haltung inter-pension:
Motion: Die berufliche Vorsorge der jungen Arbeitnehmenden verbessern
Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) zu ändern, um die berufliche Vorsorge der jungen Arbeitnehmenden zu verbessern; insbesondere soll Artikel 60a Absatz 2 BVV 2 wie folgt angepasst werden:
Der Höchstbetrag der Einkaufssumme reduziert sich um ein Guthaben in der Säule 3a, soweit es die aufgezinste Summe der jährlichen gemäss Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen vom Einkommen höchstens abziehbaren Beiträge ab vollendetem 18. Altersjahr der versicherten Person übersteigt. Bei der Aufzinsung kommen die jeweils gültigen BVG-Mindestzinssätze zur Anwendung.
Haltung inter-pension:
Motion: Dem Kaufkraftverlust der Renten in der 2. Säule entgegenwirken
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Renten aus der Beruflichen Vorsorge (BVG) regelmässig der Teuerung angepasst werden.
Haltung inter-pension:
Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung entscheidet heute bereits jährlich unter Würdigung der finanziellen Lage darüber, ob und in welchem Ausmass die Renten an die Preisentwicklung angepasst werden. Diese Vorgehensweise stärkt die finanzielle Sicherheit. Ein automatischer Anpassungsmechanismus könnte die finanzielle Stabilität der beruflichen Vorsorge gefährden.
Postulat: Integration des bewährten Pensionskassenmodells der Temporärbranche ins BVG zur besseren Absicherung flexibel Arbeitender
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie das bewährte Pensionskassenmodell der Temporärbranche als separate Lösung für flexibel Arbeitende im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) integriert werden kann.
Haltung inter-pension: