Stellungnahmen
Medienmitteilung: inter-pension, SIBA und ACA lancieren gemeinsamen Branchenstandard
Die Zusammenarbeit zwischen Vorsorgeeinrichtungen und Brokern ist ein wichtiger Bestandteil der Schweizer Vorsorgelandschaft. Bisher fehlten jedoch einheitliche, verbindliche Spielregeln. Der neue Leitfaden schliesst diese Lücke: Er definiert gegenseitige Rechte und Pflichten, schafft Transparenz bei der Entschädigung und stärkt damit letztlich die Interessen der angeschlossenen Unternehmen und ihrer Versicherten.
Medienmitteilung: inter-pension stärkt Geschäftsstelle
Der Pensionskassenverband inter-pension stärkt seine Geschäftsstelle und baut die Aktivitäten in der Westschweiz gezielt aus: Per 1. Mai 2026 übernimmt Charlotte Mathis die neu geschaffene Funktion als Leiterin Kommunikation Westschweiz.
Vernehmlassungsverfahren: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen
Die Vorlage sieht die Auflösung von 9 ausserparlamentarischen Kommissionen, die vollständige Neugestaltung der Akkreditierungskommission, die Reduzierung der Mitgliederzahl der Medizinalberufekommission und die Fusion von 9 Kommissionen zu 3 Kommissionen vor. inter-pension lehnt die damit vorgesehene Fusion der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) mit der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission ab.
Offener Brief an die ATIOZ
inter-pension nimmt mit ihrem offenen Brief, verschiedene Aussagen und angekündigte Initiativen im Rahmen der jüngsten ATIOZ-Tagung auf und ersucht einen konstruktiven fachlichen Austausch.
Medienmitteilung: inter-pension lanciert "PensionScan"
Der Verband inter-pension lanciert mit PensionScan eine neue, kostenlose Webapplikation, die das Lesen und Verstehen des Vorsorgeausweises deutlich vereinfacht. Ziel ist es, die Transparenz in der beruflichen Vorsorge zu stärken und Versicherten einen niederschwelligen Zugang zu ihren persönlichen Vorsorgedaten zu ermöglichen.
Stellungnahme Änderung verschiedener Verordnungen BV 2026
Aufgrund der Einführung der 13. AHV-Rente muss die Bestimmung zur Angemessenheit der Vorsorgepläne der 2. Säule in Artikel 1 BVV 2 angepasst werden. Wie in der Botschaft zur Vorlage angekündigt, ist die 13. AHV-Rente von der Angemessenheitsbeurteilung auszunehmen. Dabei wird die Gelegenheit genutzt, um weitere notwendige Verordnungsanpassungen im Bereich der 2. Säule vorzunehmen und sie im Rahmen eines «Pakets mit Verordnungsanpassungen» umzusetzen.